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Praktikum Checkliste: Das sollte man beim Praktikum beachten

Hat man es geschafft, und die Stelle für das begehrte Praktikum bekommen, gibt es einige Formalitäten, an die man unbedingt noch denken sollte

Arbeitsvertrag und Gehalt
Der rechtliche Status eines Praktikanten ist nicht eindeutig. Umso wichtiger ist es, dass man das vereinbarte Praktikum vertraglich festhält. Manche Universitäten und Fachhochschulen können Musterverträge bereit stellen, die meisten Kammern können dies auch. In der Regel setzt aber die Firma nicht zum ersten Mal einen Praktikantenvertrag auf. Er sollte folgende Dinge beinhalten:

> Vereinbarter Einsatzbereich
> Arbeitszeit
> Dauer des Praktikums
> Eventuelle Urlaubsansprüche (bei längeren Praktika üblich)
> Gehalt

Für manche Bereiche sollten darüber hinaus Vereinbarungen über Haftung für Schäden während des Praktikums enthalten sein. Außerdem kann es sinnvoll sein, dass im Praktikantenvertrag geregelt wird, ob und wie Ausbildungsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Einen grundsätzlichen Anspruch auf Bezahlung haben Praktikanten nicht. Dieser Umstand wird leider von einigen Unternehmen ausgenutzt. Vor allem in den sehr begehrten Bereichen für Media, PR und Werbung werden Praktika häufig nicht entlohnt. Ein Einsatz kann dennoch Sinn machen, weil Praktikanten hier auch häufig voll in die Projekte einbezogen werden und somit auch schnell Verantwortung erhalten. Man sollte aber grundsätzlich erst einmal fragen, ob man für das Praktikum Geld erhält. Da die Bezahlung von Branche und Fachbereich sowie der Qualifikation des Studenten abhängig ist, gibt es keine Richtlinie für die Höhe des Gehalts. Die im Unternehmen oder der Branche übliche Azubi-Vergütung kann einen Anhaltspunkt geben. Selbst wenn für das Praktikum nichts bezahlt wird, ist es manchmal möglich, eine andere Art von Entlohnung zu erhalten, z.B. kostenlose Unterkunft in Firmenappartements, wenn das Praktikum nicht am Wohnort absolviert wird. Was man diesbezüglich vereinbart, hängt also von Verhandlungsposition und dem eigenen Geschick ab. Mehr als ein paar Hundert Euro kann man allerdings nirgendwo erwarten.

Praktikantengehalt ist Einkommen
Aus diesem Grund wird der Arbeitgeber auch vom Praktikantengehalt die Lohnsteuer abführen. In der Regel, erhält man diese über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder, wenn das Gesamteinkommen in diesem Jahr den entsprechenden Freibetrag nicht übersteigt. Absolviert man ein freiwilliges Praktikum, so kommen dafür eventuell die Regelungen für einen Mini-Job in Frage (400 € Job). Dann muss keine Lohnsteuer abgeführt werden.

BAföG-Bezieher müssen ihr Praktikanten-Entgelt als Einkommen melden. Für Studierende an Hochschulen gibt Freibeträge, die anrechnungsfrei dazuverdient werden dürfen, allerdings nicht sehr hoch sind. Alles, was darüber hinaus geht, wird als Einkommen angerechnet und der BAföG-Betrag entsprechend reduziert. Absolviert man ein Pflichpraktikum, das für die Ausbildung/Studium zwingend vorgeschrieben ist, entfallen auch die Freibeträge und das erzielte Einkommen wird voll angerechnet. (Auf der Seite www.bafoeg-rechner.de gibt es Beispiele, wie eigenes Einkommen auf den BAföG-Bezug angerechnet wird.)

Sozialversicherung
Wird die Immatrikulation während des Praktikums nicht unterbrochen, so läuft auch die Krankenversicherung normal weiter (in der Regel über die Eltern oder einen besonderen Studententarif) und die Renten- und Arbeitslosenversicherung fällt nicht an. Dies gilt nicht für Praktika, die vor oder nach dem Studium absolviert werden! Am besten, man fragt bei seiner Krankenkasse nach, was zu beachten ist. Arbeitszeugnis Wie jeder andere Arbeitnehmer, so hat auch ein Praktikant ein Recht auf ein Zeugnis am Ende seiner Beschäftigung. Es sollte zeitnah durch die Firma ausgestellt werden und mehrere formelle Dinge beinhalten:

> Überschrift (in diesem Falle "Praktikumszeugnis")
> Name und Geburtsdatum des Praktikanten
> Dauer des Praktikums
> Einsatzbereich und Tätigkeitsbeschreibung
> Qualitative Bewertung der Kompetenzen (Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit u.ä.)
> Allgemeine Beurteilung
> Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
> Dank & Zukunftswünsche

Wie bei jedem anderen Arbeitszeugnis, sind die Formulierungen sehr wichtig. Beschreibungen wie "Bemühte sich" oder "Gab stets sein bestes" lassen auf eine schlechte Arbeitsleistung schließen. Die beste Beurteilung lautet "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit". Auch ist das Ende des Zeugnisses sehr wichtig. Hier sollten neben Dank für die erbrachte Leistung auch unbedingt die besten Wünsche für die Zukunft enthalten sein. (Mehr zum Thema Arbeitszeugnis lesen Sie in unseren Bewerbungstipps.)

© StepStone, 2005

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