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400 Euro Job: Brutto = Netto
Als lukratives Beschäftigungsverhältnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat sich der Minijob auf dem Arbeitsmarkt fest etabliert. StepStone zeigt, welche Rechte mit einem 400 Euro Job verbunden sind.
Der 400 Euro Job, auch bekannt als Minijob, ist ein Beschäftigungsverhältnis, in dem eine Einkommensgrenze von 400 Euro monatlich nicht überschritten wird. Für Arbeitnehmer ist ein Minijob daher besonders attraktiv, denn: Bis zu einem Betrag von 400 Euro im Monat werden seine Bezüge nicht besteuert. Der Brutto-Verdienst entspricht also dem Nettoeinkommen.
Neben dem finanziellen Aspekt bringt ein 400 Euro Job weitere Vorteile mit sich: Der Arbeitnehmer sammelt Referenzen, verschafft sich wertvolle Einblicke in den Berufsalltag – häufig auch in fachfremden Bereichen – und erhält bei seinem Arbeitgeber unter Umständen eine Festanstellung.
Auch für Arbeitgeber lukrativ
Auch für den Arbeitgeber bietet der 400 Euro Job entscheidende Vorteile. Zwar ist er verpflichtet, einen Pauschalbetrag für Renten- und Krankenversicherung abzuführen. Diese Ausgaben sind jedoch im Vergleich zu den Abgaben, die für festangestellte Kräfte gezahlt werden, bei einem Beschäftigungsverhältnis auf 400 Euro Basis deutlich geringer.
Rentenversicherung: So holen Sie das Meiste raus
Die Beiträge zur Rentenversicherung, die zunächst ausschließlich der Arbeitgeber trägt, werden bei einem 400 Euro Job dem Rentenversicherungskonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, diesen Betrag aufstocken. Dazu lässt sich der Arbeitnehmer einen geringfügigen Betrag seines Bruttoverdienstes nicht auszahlen, sondern investiert ihn in seine Rentenversicherung. Seit 2007 entspricht dieser Betrag einem Prozentsatz von 4,9% des Bruttoeinkommens. Bei dieser Regelung behält der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag ein und führt ihn an die Minijob Zentrale ab. Übrigens: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Dabei gilt: Je früher die Extra-Einzahlungen erfolgen, desto höher ist der Betrag, der sich mit der Zeit auf dem Rentenversicherungskonto summiert.
Ein Minijobber kann sich jederzeit für diese Möglichkeit entscheiden. Die Inanspruchnahme der Aufstockung muss beim Arbeitgeber lediglich schriftlich angemeldet werden.
400 Euro Job als Nebenbeschäftigung
Auch wenn der 400 Euro Job neben einem steuerpflichtigen Hauptberuf ausgeübt wird, bleibt er steuerfrei. Vorsicht: Die meisten Arbeitsverträge verlangen, dass ein 400 Euro Job dem Haupt-Arbeitgeber gemeldet wird. Die Zustimmung kann nur in gut begründeten Ausnahmefällen – zum Beispiel durch eine mögliche Konkurrenzsituation – erfolgen. In den meisten Fällen gibt der Arbeitgeber grünes Licht für den 400 Euro Job.
Das müssen Sie bei einem 400 Euro Job beachten
Übt der Minijobber mehrere Minijobs parallel aus, so werden die Einkünfte aus den Nebenbeschäftigungen addiert und entsprechend dem Regelsatz üblicher Beschäftigungsverhältnisse versteuert. In den meisten Fällen ist die Kombination mehrerer Minijobs deshalb nicht lukrativ.
Auf einen Blick: Diese Rechte bringt der 400 Euro Job mit sich
Bis auf wenige Ausnahmen gelten für der Minijobber grundsätzlich die gleichen Rechte wie für einen Vollzeitbeschäftigten. Viele Arbeitgeber weisen ihre Mitarbeiter jedoch nicht darauf hin. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Mit dem 400 Euro Job hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub,
- auf die Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen, sofern der Feiertag auf einen vorher festgelegten Arbeitstag fällt,
- auf eine zeitlich begrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
- auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (sobald das monatliche Einkommen einen Betrag von 390 Euro übersteigt),
- auf die Wahrung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber
- auf Weihnachts- und Urlaubsentgeld, sofern solche Zahlungen im Unternehmen üblich sind.
Vorsicht: Wird hierbei die Grenze von 4.800 Euro im Jahr (12 Monatsgehälter zu 400€) überschritten, so ist die Beschäftigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber voll beitragspflichtig, denn es handelt sich bei dem Beschäftigungsverhältnis nicht mehr um einen 400 Euro Job.
© StepStone 2009
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