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Was vom Gehalt übrig bleibt
Dass das Bruttogehalt nicht dem entspricht, was man am Monatsende in der Lohntüte hat, weiß jeder. Doch wofür macht der Staat die Taschen auf? Mit welchen Abzügen muss man rechnen?
Was bedeutet Brutto
Steuerliche Abzüge
Übersicht: Steuerklassen
Sozialversicherungsabgaben
Tarifrechner Krankenkassen
Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze
Brutto-Netto-Rechner
Übersicht aller Abzüge

Was bedeutet Brutto?
Auch Brutto ist nicht gleich Brutto. Denn in vielen Fällen wird das monatliche Bruttogehalt durch weitere freiwillige, tariflich oder vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen des Arbeitgebers ergänzt. Schaut man also ganz oben auf die Lohnabrechnung, so sind dort neben dem Brutto-Verdienst oft auch Leistungen wie Fahrgeldpauschalen, Vermögenswirksame Leistungen oder Kontoführungsgebühren aufgeführt. Das komplizierte daran: Die Summe aller Leistungen ist nicht automatisch das zu versteuernde Brutto-Einkommen, denn einige Leistungen werden pauschal besteuert, andere sind steuerfrei. Wer mit seinem Arbeitgeber also diverse Zusatzleistungen vereinbart hat (z.B. Firmenwagen, Altersvorsorge usw.) der sollte bei Rückfragen einen Steuerberater aufsuchen.
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Steuerliche Abzüge
| Steuerklassen |
Steuerklasse I
I.d.R. ledige und geschiedene Arbeitnehmer. |
Steuerklasse II
Ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte mindestens ein Kind eingetragen ist. |
Steuerklasse III
I.d.R verheiratete Arbeitnehmer. |
Steuerklasse IV
Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Gehalt beziehen. |
Steuerklasse V
Einer der Ehegatten, an Stelle der Steuerklasse IV, wenn sein Partner in III eingetragen ist. Das bietet sich an, wenn einer der Eheleute wesentlich mehr verdient. |
Steuerklasse VI
Steuerklasse für die zweite und jede weitere Lohnsteuerkarte, wenn man von mehreren Arbeitgebern Lohn erhält. |
Abhängig vom Einkommen gibt es Freibeträge: Nur wer mehr verdient als 7.664 € bzw. 15.329 € (Verheiratete) muss Einkommenssteuer zahlen. Übersteigt das monatliche zu versteuernde Bruttogehalt den relevanten Freibetrag, wird Einkommenssteuer einbehalten. Die Höhe ist abhängig vom Verdienst: Wer wenig verdient, muss wenig Steuern zahlen; Großverdiener haben einen höheren Steuersatz. Die aktuellen Steuersätze liegen zwischen 15 und 45%.
Neben der Einkommenssteuer wird bei Kirchenmitgliedern auch die Kirchensteuer fällig. Diese liegt, je nach Bundesland, bei 8 bzw. 9% des zu versteuernden Bruttogehalts. Und auch der Solidaritäts-Zuschlag ist eine Steuer und schlägt mit
5,5 % zu Buche.
Sozialversicherungsabgaben
Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und machen den größten Teil der Abzüge aus. Da ist zunächst der Beitrag zur Kranken- und Plegeversicherung. Wer sich nicht privat versichert hat (s. Kasten), dessen Beiträge werden direkt abgezogen. Doch die Höhe schwankt, denn die gesetzlichen Kassen verlangen unterschiedliche Beiträge. So liegen die Beiträge derzeit zwischen 12% und 15,8%. Durch die Wahl einer günstigeren Kasse kann man also mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
Der Tarif-Rechner auf StepStone, zeigt in wenigen Sekunden, die aktuellen Tarife der Krankenkassen an.
| Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze |
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des Bruttolohns. Allerdings ist der maximale Beitrag gedeckelt, das obere Limit bildet die Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt derzeit 42.750 € im Jahr, bzw. 3.562,50 € monatlich.
Wer allerdings als abhängig Beschäftigter mit dem Gedanken spielt, in eine private Krankenkasse zu wechseln, für den zählt ein anderer Betrag, denn aus der gesetzlichen in die private Kasse kann nur wechseln, wer mehr als 47.700 € jährlich, bzw. 3.975 € monatlich verdient. Ein Wechsel ist zum Ende des Kalenderjahres möglich, in dem die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. |
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt zwischen 1,7 und 1,95% vom zu versteuernden Bruttolohn. Weitere Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung werden für die Arbeitslosenversicherung (4,2%) und die Rentenversicherung (19,9%) abgezogen. Auch für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt in den alten Bundesländern bei 5.250 € monatlich und in den neuen Bundesländern bei 4.550 €.
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Mit dem Brutto-Netto-Rechner erfahren Sie sofort, wie viel in der Lohntüte bleibt.
| Übersicht |
Bruttolohn
+ weitere Arbeitgeberleistungen
Gesamt-Brutto
- Steuerfreie Leistungen
Steuer-Brutto
- Lohnsteuer 15 - 45%
- Kirchensteuer 8 - 9 %
- Solidaritätszuschlag 5,5 %
- Krankenkassenbeitrag 12 - 15,8%* **
- Pflegeversicherung 1,7 - 1,95%*
- Arbeitslosenversicherung 4,2%*
- Rentenversicherung 19,9%*
Netto-Gehalt |
* Bis zur Beitragsbemessungsgrenze
** Ohne den Sonderbeitrag für Arbeitnehmer von 0,9%, den jede Kasse in gleicher Höhe erhebt.
Alle Angaben Stand Januar 2007.
© StepStone, 2007
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